SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE

Die Zeit der Schwangerschaft ist eine spannende und erwartungsvolle Zeit mit intensiven Erfahrungen. Auf Sie, als werdende Eltern, kommen zahlreiche neue Dinge zu und es stellen sich viele Fragen zu der Entwicklung Ihres Kindes. Hier erhalten Sie wissenswerte Erklärungen und praktische Hinweise zum Ablauf der Betreuung Ihrer Schwangerschaft in unserer Praxis.

Die gesetzlich vorgegebenen Mutterschaftsrichtlinien bieten Ihnen ein breites Angebot an medizinisch notwendigen Leistungen. Diese regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen sind die Grundlage dafür, den ungestörten Verlauf Ihrer Schwangerschaft zu begleiten und Ihnen und Ihrem ungeborenen Kind ein gutes Maß an Sicherheit zu geben. Evtl. Risiken können rechtzeitig erkannt und ggf. behandelt werden.

Alle wichtigen Termine ihrer Schwangerschaft, wie die Vorsorgeuntersuchungen, weiterführende Untersuchungen, den Zeitpunkt für die Geburtsvorbereitung oder den rechnerischen Geburtstermin können sie mit dem Schwangerschaftskalender von www.frauenaerzte-im-netz.de online berechnen lassen.

Zu dem gesetzlich vorgesehenen Vorsorgeprogramm gehören:

- Untersuchungen in 4-wöchigen, später 2-wöchigen Abständen mit Blutdruckmessung, Gewichtsüberprüfung, Urinkontrollen, Überprüfen des Muttermundbefundes und des Gebärmutterwachstums

- Blutentnahme in regelmäßigen Abständen (Überprüfung von Infektionen, Hämoglobinwert, Blutgruppenbestimmung und Antikörpersuchtest)

- Ultraschalluntersuchungen

1.       Screening:   9.-12. Woche

2.       Screening: 19.-22. Woche

3.       Screening: 29.-32. Woche

Neben dem medizinisch Notwendigen gibt es jedoch weitere Untersuchungen, die sinnvoll und empfehlenswert sind oder einfach nur Ihren Wünschen entsprechen.

In der Schwangerschaft wächst mit dem Bauch natürlich auch die Neugier auf das Baby. Die Ultraschalluntersuchungen, die aus medizinischer Sicht von großer Bedeutung sind, eröffnen hier faszinierende Perspektiven. Sie können sich ein erstes Bild von Ihrem Kind machen, seine Größe, Lage und Entwicklung verfolgen.

Normalerweise gehören drei Ultraschalluntersuchungen zum gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeprogramm. Doch viele Eltern wünschen sich weitere Begegnungen mit dem Baby, möchten selbst sehen, wie sich ihr Kind entwickelt und wächst.

Deshalb ergänzen wir Ihre Schwangerschaftsvorsorge gerne um weitere Ultraschalluntersuchungen, das sog. „Baby-Fernsehen“, die jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.  

Weitere Wunschleistungen umfassen:

-    Blutzuckerbelastungs-Test

-    Untersuchung auf Infektionskrankheiten wie Toxoplasmose und ß-hämolysierende Streptokokken

Wenn Sie mehr über zusätzliche Untersuchungen in der Schwangerschaft wissen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Praxis-Team. Wir helfen Ihnen gerne weiter und informieren offen über die Kosten.

 

 

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© Praxis Dr. Christine Rollwagen-Michalski